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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Maklervertrag

(1) Gegenstand des Maklerauftrages ist der Nachweis von Interessenten zum Abschluss eines Miet bzw. Kaufvertrages bzw. die Vermittlung eines Vertragsabschlusses (Mietvertrag / Kaufvertrag) über das Auftragsobjekt. Der Maklervertrag kommt spätestens zustande mit der Inanspruchnahme jeglicher Dienstleistung des Maklers bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem vorgesehenenVertragspartner aufgrund des Nachweises bzw. aufgrund Vermittlung des Maklers. Der Makler erbringt sämtliche Dienstleistungen, Lieferungen und sonstige Leistungen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Maklerverträge, auch wenn sie nichtnochmals ausdrücklich vereinbart werden.(3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie vom Maklerschriftlich bestätigt werden.(4) Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung diesesVertrages oder der Schriftformklausel bedürfen der Schriftform; auf das Schriftformerfordernis kannnur schriftlich verzichtet werden.

§ 2 Objektangebot

(1) Ist dem Kunden eine durch den Makler nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zumAbschluss eines Vertrages bereits bekannt, verpflichtet sich der Kunde, dies dem Makler unverzüglich,spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Nachweis bzw. Angebot schriftlich mitzuteilen.Nimmt der Kunde trotz Vorkenntnis weitere Leistungen des Maklers in Anspruch, so entsteht hierauseine Pflicht zur Zahlung von Provision entsprechend dieser Bedingungen.(2) Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Auslassungen, Preisänderungen undZwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die Kaufpreisfindung ist ausschließlich Sache des Verkäufersund des Käufers.(3) Wird dem vertraglich gebundenen Kunden ein vom Makler angebotenes Objekt später direkt oder,über Dritte noch einmal angeboten, ist der Kunde verpflichtet, dem später Anbietenden gegenüber diedurch den Makler erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritterbezüglich der nachgewiesenen Objekte des Maklers abzulehnen bzw. neu mit dem Makler zuverhandeln. Im Falle eines Direktverkaufs bzw. der Zuwiderhandlung des Verkäufers oder Käufer,bleibt der bereits entstandene Provisionsanspruch für 2 Jahre bestehen. Dies gilt auch nach Ablaufdes Maklervertrages

.§ 3 Weitergabeverbot

(1) Alle Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für denKunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise undObjektinformationen ohne schriftliche Zustimmung des Maklers, an Dritte weiterzugeben.(2) Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, andie der Dritte seinerseits die Informationen weitergeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kundeverpflichtet, dem Makler die vereinbarte Provision zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 4 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

§ 5 Folgegeschäfte

Weitere vertragliche Vereinbarungen, welche im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mitdem ersten vom Makler vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag stehen, sind vom dem Maklererteilten Auftrag mit umfasst. Für jede weitere wirksam zustande gekommene Vereinbarung im Sinnedes Satzes 1, steht dem Makler ein Provisionsanspruch zu

.§ 6 Aufwendungsersatz

Der Makler hat Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, die sich unmittelbar aus derAuftragsbearbeitung ergeben, wie z.B. für Inserate, Exposés, Telefon, Telefax, Porti, etwaigeEingabekosten ins Internet und in ähnliche Kommunikationsdienste sowie Kosten fürBesichtigungsfahrten. Diese Kosten sind Pauschal in der Provision des Maklers enthalten, wenn esnicht anders schriftlich vereinbart wurde. 

§ 7 Schadenersatz

Falls der Auftraggeber für Dritte (auch z.B. Miteigentümer) ohne entsprechende Vollmacht handeltoder seine Vertragspflichten verletzt, ist er dem Makler zum Ersatz des sich daraus ergebendenSchadens verpflichtet.

§ 8 Objektinformationen

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäuferbzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und vom Makler auf ihre Richtigkeit undVollständigkeit nicht überprüft wurden. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeitund Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmtfür die Richtigkeit und Vollständigkeit keinerlei Haftung.

§ 9 Provision

Führt der Nachweis oder die Vermittlung zum Abschluss eines Hauptvertrages, dann hat der Verkäuferbzw. Käufer die im Vertrag vereinbarte Provision abhängig vom Gesamtkaufpreis an den Makler zuzahlen. Das gilt auch für mit verkaufte Wohnungseinrichtungen und bewegliche Sachen. Die Provisionist verdient, fällig und zahlbar mit Beurkundung des Hauptvertrages und unabhängig von der weiterenAbwicklung, sobald durch den Nachweis oder die Vermittlung ein Hauptvertrag zustande gekommenist, dafür reicht eine Mitursächlichkeit. Der Provisionsanspruch wird auch fällig, sollte der Verkauf miteiner anderen Partei zustande kommen, die mit dem Empfänger des Exposés in einem besondersengen persönlichen oder ausgeprägtem wirtschaftlichen Verhältnis steht ( z.B. Verwandte,Geschäftspartner usw.) Der Verkäufer verpflichtet sich eine Maklerklausel im notariellen Kaufvertragfestlegen zu lassen, dass die vereinbarte Provision vom Kaufpreis je nach Vertrag vom Käufer bzw.Verkäufer gezahlt werden muss. Der Provisionspflichtige verpflichtet sich weiter sich in Höhe derProvision im notariellen Kaufvertrag der sofortigen Zwangsvollstreckung mit sein gesamtes Vermögenzugunsten des Maklers zu unterwerfen.

§ 10 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges Verhalten oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.Satz 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. DerMakler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben und Aussagen des Verkäufers.

§ 11 Vertragsdauer

Wird zwischen Makler und Verkäufer eine Laufzeit nicht vereinbart, so beträgt die Mindestlaufzeit 6Monate. Die Wirksamkeit des Vertrages verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate, wenn nicht4 Wochen vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Maklervertrag ist für maximal 12 Monatebefristet. Eine weitergehende Verlängerung bedarf eines neuen schriftlichen Vertrages.

§ 12 Widerrufsrecht / Kündigung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rolf Gärtner, Fuhrenkamp 14, 29664 Walsrode Tele.: 05161740266 Fax: 05161910250 Email: info@immomarkt29.de mittels einer eindeutigen Erklärung(z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zuwiderrufen, informieren.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung desWiderrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.Der Makler ist berechtigt, seine Dienstleistungen zu verweigern oder den Maklervertrag zu kündigen,wenn der Verkäufer das Objekt für eigene Interessenten reserviert, keine Besichtigung zulässt, mitInteressenten des Maklers nicht verhandelt oder die Tätigkeit des Maklers durch Änderung derAngebotsbedingungen oder auf sonstige Weise erschwert. In diesem Falle steht dem Makler einAufwandsersatz in Höhe seiner vertraglich zugesicherten Provision zu.

§ 13 Veröffentlichung in den Medien

Der Makler ist berechtigt alle Informationen die er vom Verkäufer betreffs des Objektes für seine Arbeitbenötigt in allen Medien zu veröffentlichen und zu bewerben. Die Objektbeschreibung Bilder Texte und Daten die vom Makler erstellt wurden sind Urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht weiterverwendet werden. Weiterhin ist der Makler berechtigt Ihr Verkaufsobjekt nach dem Verkauf alsReferenz auf dem Makler seine Homepage zu veröffentlichen.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Gerichtstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Wohnort des Maklers, wenn dieVertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicheSondervermögen sind bzw. wenn mindestens eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inlandhat.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeitim Übrigen unberührt. Im Wege der Auslegung, Umdeutung oder Ergänzung ist eine Regelung zufinden, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck im Rahmen desgesetzlich Zulässigen erreicht oder ihm wenigstens so nahe als möglich kommt. Die Vertragsparteiensind einander verpflichtet, die unwirksame Bestimmung mit Wirkung für die Zukunft durch eineentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen. Dies gilt sinngemäß für die Schließung etwaiger Lücken